Besonders Frauen sehen sich finanziell sehr schlecht auf die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorbereitet, wie eine aktuelle Umfrage belegt.
06.11.2023 (verpd) || Nur wenige Frauen freuen sich uneingeschränkt auf den Ruhestand. Sie fürchten insbesondere finanzielle Sorgen im Rentenalter. Dies zeigt eine aktuelle Befragung.
Viele Frauen wissen, dass sie sich mit dem Thema der Altersvorsorge auseinandersetzen müssen, schieben es aber lieber auf die lange Bank. Dies belegt eine repräsentative Umfrage, die im Auftrag eines Versicherers vom Meinungsforschungs-Institut Yougov GmbH bei über 2.000 erwachsenen Bürgern im September dieses Jahres durchgeführt wurde.
Im Detail gaben 47 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen an, dass sie sich zwar um ihre private Altersvorsorge kümmern müssten, dies aber auf später verschieben. Bei den jüngeren Frauen unter 35 Jahren sagten dies sogar 56 Prozent. Bei den Männern waren es hingegen 37 Prozent.
63 Prozent der Frauen haben aktuell sogar mehr Angst vor dem Thema Altersvorsorge als früher. Der Anteil der Männer, die dies aussagten, war mit 53 Prozent deutlich niedriger. Zudem freuen sich nur 38 Prozent der Frauen überwiegend auf den Ruhestand. Bei den Männern waren es 46 Prozent.
Mit 32 Prozent sorgt sich sogar fast jede dritte Frau, die aktuell in Teilzeit beschäftigt ist, davor, im Rentenalter zu verarmen. Und die Angst insbesondere der Frauen ist nicht unberechtigt, wie aktuelle Statistiken der Deutschen Rentenversicherung belegen.
Letztes Jahr erhielten knapp 18,6 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente in Höhe von durchschnittlich 1.054 Euro pro Monat überwiesen. Dieser Rentenzahlbetrag entspricht der Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – ohne Berücksichtigung einer möglichen Einkommensteuer.
Während jedoch die Rentenhöhe der 8,2 Millionen männlichen Rentenbezieher im Schnitt knapp 1.295 Euro betrug, erhielten die fast 10,4 Millionen Rentenbezieherinnen nur 863 Euro pro Monat im Durchschnitt ausbezahlt.
Besonders niedrig war die Rente bei der am häufigsten ausgezahlten Rentenart – der Regelaltersrente. Während den 3,1 Millionen Männern mit dieser Rentenart im Schnitt monatlich 930 Euro überwiesen wurde, waren es bei den 4,5 Millionen Frauen nur 602 Euro.
Letztes Jahr erhielten knapp 18,6 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente in Höhe von durchschnittlich 1.054 Euro pro Monat überwiesen. Dieser Rentenzahlbetrag entspricht der Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – ohne Berücksichtigung einer möglichen Einkommensteuer.
Während jedoch die Rentenhöhe der 8,2 Millionen männlichen Rentenbezieher im Schnitt knapp 1.295 Euro betrug, erhielten die fast 10,4 Millionen Rentenbezieherinnen nur 863 Euro pro Monat im Durchschnitt ausbezahlt.
Besonders niedrig war die Rente bei der am häufigsten ausgezahlten Rentenart – der Regelaltersrente. Während den 3,1 Millionen Männern mit dieser Rentenart im Schnitt monatlich 930 Euro überwiesen wurde, waren es bei den 4,5 Millionen Frauen nur 602 Euro.
Ein niedriger Verdienst, wie er häufig bei Teilzeitarbeit bezahlt wird, aber auch zusätzliche Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit zum Beispiel für Pflege- oder Kindererziehungszeit, wirken sich unter anderem auf die Höhe der gesetzlichen Altersrente aus.
Immer noch arbeiten anteilig deutlich mehr Frauen als Männer in Teilzeit. Auch eine Unterbrechung der Berufstätigkeit für die Kindererziehung oder zur Pflege Angehöriger wird häufiger von Frauen als von Männern in Kauf genommen.
Wer im Erwerbsleben wenig verdient oder die Erwerbstätigkeit für längere Zeit unterbricht und damit auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält auch eine niedrigere gesetzliche Altersrente. Nicht nur, aber insbesondere für Teilzeitbeschäftigte ist es daher wichtig, frühzeitig eine private Altersvorsorge aufzubauen, um auch im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein.
Bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen kann ein Versicherungsfachmann weiterhelfen.
Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892
Eltern von Kindern, für die sie noch unterhaltspflichtig sind, tragen mitunter auch eine große finanzielle Verantwortung. Mit dem passenden Versicherungsschutz lassen sich Geldprobleme selbst in schwierigen Situationen wie bei einer längeren Krankheit des Hauptverdieners vermeiden.
30.10.2023 (verpd) || Der Großteil der Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern lebt vom Erwerbseinkommen des oder der Hauptverdiener. Umso wichtiger ist es, dass das Familieneinkommen auch bei einer krankheits- oder unfallbedingten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gesichert ist. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu entsprechende Lösungen an.
Hierzulande gab es letztes Jahr nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) fast 11,9 Millionen Haushalte, in denen Kinder lebten. 80 Prozent dieser Familien oder Alleinerziehenden finanzierten ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch das Erwerbseinkommen eines oder mehrerer Familienmitglieder.
Fällt beispielsweise in der Folge eines schweren Unfalles oder einer langwierigen Krankheit das Einkommen des Hauptverdieners weg oder reduziert sich deutlich, kann es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Daher sollten Eltern unbedingt an eine umfassende Einkommenssicherung denken.
Einkommensausfälle drohen beispielsweise, wenn man als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten zwar im Krankheitsfall nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber als Lohnersatzleistung ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse, allerdings ist dieses niedriger als das bisherige Nettogehalt.
Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für maximal 78 Wochen 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Zwar hängt die Krankengeldhöhe vom Brutto- beziehungsweise Nettoeinkommen ab, allerdings berücksichtigt die GKV maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG). Das sind in 2023 monatlich 4.987,50 Euro.
Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht miteinbezogen. Wer im Monat mehr verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.491,40 Euro im Monat (70 Prozent der BBMG) als Krankengeld ausbezahlt. Das sind maximal 116,38 Euro pro Tag. Davon werden noch die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.
Viele Selbstständige haben sogar keinen gesetzlichen Einkommensschutz im Krankheitsfall, weil sie nicht in der GKV versichert sind oder sich dort (freiwillig) zu einem ermäßigten Beitragssatz – und damit ohne Krankengeldanspruch – versichert haben. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer und für Selbstständige ist jedoch über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.
Kommt es krankheits- oder unfallbedingt zu einer dauerhaften Berufs- oder Erwerbsminderung des Hauptverdieners reichen die gesetzlichen Absicherungen ebenfalls nicht, um die dadurch verursachten Einkommenseinbußen auszugleichen. Wer beispielsweise nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat als Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.
Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente steht wiederum nur demjenigen zu, der gesundheitsbedingt keiner oder maximal bis zu sechs Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Bis auf wenige Ausnahmen muss man für einen Rentenanspruch zudem mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung gesetzlich rentenversichert gewesen sein und in dieser Zeit wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben.
Doch auch diese Rentenhöhe ist deutlich niedriger als das bisherige Gehalt, denn eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist in der Regel selbst bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung nicht einmal halb so hoch wie der bisherige Verdienst, als man noch voll erwerbsfähig war. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man wegen eines gesundheitlichen Leidens auf Dauer weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann.
Wer wie viele Selbstständige nicht gesetzlich rentenversichert ist, hat übrigens gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, auch wenn er erwerbsunfähig wird. Um Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzufedern, bietet die Versicherungswirtschaft unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung für Arbeitnehmer wie auch für Selbstständige an.
Wer Kinder hat, sollte sich schon frühzeitig um eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung kümmern, denn auch in jungen Jahren kann man krankheits- oder unfallbedingt versterben. Eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente für einen hinterbliebenen Ehepartner, der noch ein minderjähriges Kind oder ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung erzieht, ersetzt nicht einmal ein Viertel des bisherigen Verdienstes des Verstorbenen.
Sofern überhaupt ein Anspruch auf eine solche Rente besteht. Zudem kann es zu Abzügen bei der Hinterbliebenenrente kommen, wenn der hinterbliebenen Ehepartner ein eigenes Einkommen hat. Die Vollwaisenrente für ein hinterbliebenes Kind liegt in etwa unter zehn Prozent des bisherigen Einkommens des verstorbenen Elternteils, bei einem Halbwaisen sind es sogar weniger als fünf Prozent.
Mit dem Abschluss einer ausreichend hohen Risikolebens-Versicherung kann man dafür sorgen, dass der Ehepartner und die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert sind. Eine solche Police zahlt nämlich an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.
Wer konkret wissen will, wie hoch die Absicherung der eigenen Angehörigen in den verschiedensten Situationen ist, inwieweit eventuell eine Versorgungslücke im Falle des Falles besteht und wie sich diese bedarfsgerecht schließen lässt, sollte sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen. Denn es gibt noch weitere Risiken und Gefahren für Familienmitglieder, deren teils dramatische Folgen sich zumindest in finanzieller Hinsicht mit entsprechenden Versicherungslösungen absichern lassen.
Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892
Nach aktuellen Statistiken ist die Anzahl der Pflegebedürftigen erstmals seit Bestehen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf über fünf Millionen Betroffene gestiegen.
13,11.2023 (verpd) || Ende letzten Jahres gab es fast 5,2 Millionen Pflegebedürftige – ein neuer Höchstwert seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995. Fast vier von zehn Betroffenen sind in den drei höchsten, der insgesamt fünf Pflegegrade eingestuft.
Letztes Jahr erhielten deutschlandweit rund 5,17 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies belegen Statistiken zur gesetzlichen Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).
Im Vorjahr, also 2021, waren es nicht ganz 4,90 Millionen Pflegebedürftige. Damit ist die Anzahl der Pflegebedürftigen von Ende 2021 bis Ende 2022 um etwas mehr als fünf Prozent gestiegen.
Im Detail erhielten letztes Jahr fast knapp 4,88 Millionen gesetzlich Krankenversicherte Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und rund 238.000 privat Krankenversicherte aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV). Die Daten der PPV-versicherten Pflegebedürftigen stammten noch aus dem Jahr 2021, da für 2022 noch keine neueren Zahlen vom PKV-Verband veröffentlicht wurden.
Der überwiegende Teil, nämlich fast 83 Prozent aller Pflegebedürftigen und damit rund 4,28 Millionen Betroffene wurden 2022 ambulant, also in der Regel zu Hause gepflegt. Die restlichen 17 Prozent oder knapp 886.000 Pflegebedürftigen erhielten eine stationäre Pflege in einem Pflegeheim.
Seit 2017 wird die Schwere einer Pflegebedürftigkeit nach fünf Pflegegraden bemessen. Auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist unter anderem vom Pflegegrad abhängig. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand eines Punktesystems. Je weniger ein Pflegebedürftiger in den bewerteten Bereichen allein ausüben kann, desto höher ist die Punktezahl und desto höher auch der Pflegegrad.
Zu den bewerteten Pflegebereichen zählen der Grad der Selbstständigkeit hinsichtlich der Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie der Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Unter anderem wird der Grad der noch möglichen Selbstversorgung, die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte sowie die Bewältigung und der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen berücksichtigt.
Näheres zur Pflegeeinstufung gibt es unter www.pflegebegutachtung.de, einem Webportal des Medizinischen Dienstes (MDS), der für die Pflegeeinstufung der gesetzlich Krankenversicherten zuständig ist.
Den geringsten Pflegegrad, nämlich Pflegegrad 1, hatten letztes Jahr 17 Prozent der Pflegebedürftigen. Die anteilig meisten Pflegebedürftigen, nämlich 44 Prozent waren in Pflegegrad 2 eingestuft. Fast 39 Prozent aller Pflegebedürftigen hatten einen der drei höchsten Pflegegrade. Konkret entfielen 27 Prozent auf Pflegegrad 3, fast neun Prozent auf Pflegegrad 4 und knapp drei Prozent auf Pflegegrad 5.
Grundsätzlich ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung, da die anfallenden Pflegekosten nur anteilig durch die Pflegeversicherungs-Leistungen gedeckt werden. Auch in der downloadbaren BMG-Broschüre „Ratgeber Pflege“ ist zu lesen: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“
Die Bundesregierung unterstützt die Bürger hinsichtlich der privaten Pflegevorsorge unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich für eine private Pflege-Zusatzversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden.
Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892
Eine Analyse zeigt, wie sich von 2002 bis 2022 die Versicherungsleistungen für die Folgen von Extremwetter-Ereignissen entwickelt haben. Eine seltene Schadenart fällt dabei besonders ins Gewicht.
16.10.2023 (verpd) || Eine Studie eines Versicherers hat die Auswirkungen des Klimawandels auf die Leistungspflichten von Versicherern untersucht. Sturmschäden sind am häufigsten. Lokale Überflutungen verursachen dagegen pro Schadenereignis die höchsten Schäden. Die Untersuchung betont die Wichtigkeit einer Absicherung von solchen und anderen Naturgefahren mittels einer Versicherungspolice angesichts von im Schnitt jährlich 4.900 Elementarschäden binnen der letzten 20 Jahre.
Ein Versicherer hat die Ergebnisse seiner Studie zum Thema „Klimawandel und Extremwetterereignisse“ vorgestellt. Diese wurde vom Bauherren-Schutzbund e.V. und dem Institut für Bauforschung e.V. mittels der Schadendaten der Wohngebäude- und Elementarversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) von 2002 bis 2022 erstellt.
Zusätzlich flossen 102.360 Fälle aus der Gebäudeschaden-Statistik des Studienauftraggebers mit in die Untersuchung ein. Fast jedes der 19 Millionen Wohngebäude in Deutschland ist über eine Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert.
Doch nur jedes zweite Haus ist gegen weitere Naturrisiken, auch Elementarrisiken genannt, wie Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben und Lawinen abgesichert. Obwohl dies über eine Elementarschaden-Versicherung, die gegen Aufpreis fast in jeder Gebäudeversicherung angeboten wird, möglich wäre. Dabei zeigt die Studie, dass die Versicherer jedes Jahr für durchschnittlich 4.900 Elementarschäden pro Jahr leisteten.
Auf der Datenbasis der Schadenfälle des Studienauftraggebers wurden die Häufigkeit sowie der durchschnittliche Aufwand der Schäden durch Naturgefahren ermittelt. Demnach waren Schäden durch Sturm mit 66,10 Prozent mit Abstand am häufigsten. Gleichzeitig waren diese sturmbedingten Schäden mit durchschnittlich 905 Euro pro Schadenereignis im Vergleich zu anderen Schäden durch Naturgefahren niedrig.
Hagel folgt mit 14,96 Prozent auf Platz Nummer zwei – mit einem Schadendurchschnitt je Schadenereignis von 2.619 Euro. Schäden durch Blitzschlag und Überspannung an Gebäuden, welche mit 9,26 Prozent die dritthäufigste Schadenursache durch Naturrisiken waren, kosteten im Schnitt 6.677 Euro pro Versicherungsfall.
Die höchsten durchschnittlichen Gebäudeschäden verursachten lokale Überflutungen (Sturzflut), Rückstau und Überschwemmungen. Mit 5,19 Prozent waren diese zwar verhältnismäßig selten, kosteten im Durchschnitt jedoch 10.123 Euro je Schadenfall.
Den höchsten Schadendurchschnitt bei Gebäuden durch Starkregenereignisse verzeichnet laut einer Untersuchung des GDV übrigens das Bundesland Rheinland-Pfalz. Dort lag der Schadendurchschnitt bei 10.975 Euro. Am geringsten schnitt Bremen mit durchschnittlich 4.115 Euro ab.
Die Studie belegt unter anderem, wie wichtig eine Absicherung gegen Sturm, Hagel, Blitzschlag, aber auch gegen Elementarrisiken wie Überschwemmung und Starkregen ist. Ob das eigene Haus gegen solche Schäden versichert ist, kann der Gebäudeversicherungs-Police und den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen entnommen werden. Man kann sich aber auch direkt beim Versicherungsvermittler erkundigen.
Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892