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Aktuelle „Informationen aus dem Versicherungsjournal“

Eine Studie ist der Frage nachgegangen, wann Arbeitnehmer gerne in Rente gehen möchten. Und zeigt auf, was sie daran hindert, ihr Anliegen umzusetzen.

Renteneintritt: Wunschzeitpunkt und Realität klaffen weit auseinander


08.05.2023 (verpd) || In Deutschland gehen 51 Prozent der Arbeitnehmer davon aus, ihren Ruhestand im Alter zwischen 65 und 69 Jahren anzutreten. Allerdings würden 41 Prozent gerne bereits zwischen 60 und 64 Jahren in Rente gegen, 33 Prozent sogar vor Erreichen der 60 Lenze. 77 Prozent hindern finanzielle Gründe an der Verwirklichung ihrer Pläne. Dies zeigt das aktuelle Randstadt-Arbeitsbarometer.

In der Debatte um eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung taucht immer wieder auch die Forderung nach einer Anhebung des Renteneintrittsalters auf. Doch wann möchten eigentlich die Arbeitnehmer in Rente gehen? Und was hindert sie daran, ihren Wunsch umzusetzen?

Arbeitnehmer befragt

Diesen Fragen ist die Randstad Deutschland GmbH & Co. KG, ein Personaldienstleister, in ihrem aktuellen Arbeitsbarometer nachgegangen. Die Studie wird seit 2003 jährlich in inzwischen 34 Ländern durchgeführt.

Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 65 Jahren, die mindestens 24 Stunden pro Woche einer bezahlten, nicht selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, werden online befragt. Die Mindeststichprobengröße liegt nach eigenen Angaben bei 800 Interviews pro Land.

Längeres Erwerbsleben

Das Ergebnis der Erhebung 2023: In Deutschland gehen derzeit 51 Prozent davon aus, ihren Ruhestand im Alter zwischen 65 und 69 Jahren anzutreten.

Zum Vergleich: In Frankreich, wo seit Wochen gegen die Rentenreform von Staatspräsident Emmanuel Macron protestiert wird, erwarten dies nur 43 Prozent. Die Mehrheit der Franzosen (54 Prozent) strebt einen Renteneintritt im Alter zwischen 60 und 64 Jahren an.

Hierzulande ist die Zeitspanne zwischen 60 und 64 Jahren nur für 31 Prozent vorstellbar. Acht Prozent gehen von einem Renteneintritt unter 60 Jahren aus, sieben von einem Start zwischen 70 und 74 Jahren und vier Prozent zwischen 75 und 80 Jahren – oder niemals.

Finanzielle Gründe ausschlaggebend

Angesichts der drohenden Unterfinanzierung der Rentenkassen in einigen Jahren gehen vor allem die jüngeren Befragten von einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze aus. 14 Prozent der 18- bis 24-Jährigen und 15 Prozent der 25- bis 34-Jährigen rechnen damit, erst zwischen 70 und 74 Jahren ihren Ruhestand beginnen zu können.

Bereits jetzt liegen Wunsch und Realität weit auseinander. Derzeit würden gerne 41 Prozent aller deutschen Studienteilnehmer erstmalig eine Altersrente im Alter zwischen 60 und 64 Jahren beziehen, 33 Prozent wollen dies sogar noch vor Erreichen des 60. Geburtstags. Nur zehn Prozent wünschen sich, zwischen 65 und 69 Jahren den Ruhestand zu beginnen.

Meist vereiteln finanzielle Gründe einen früheren Renteneintritt. Diesen Grund geben 77 Prozent bei der Frage an, was sie daran hindert, zum Wunschzeitpunkt in Rente zu gehen. Elf Prozent arbeiten zudem weiter, weil sie glauben, dass ihr Arbeitgeber sie braucht. 27 Prozent hören nicht auf, weil die Arbeit einen wichtigen Platz in ihrem Leben einnimmt.

Planung für einen sorgenfreien Ruhestand
Wer weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte frühzeitig privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht in der Regel nicht, den bisherigen Lebensstandard zu halten. So entspricht die Höhe der gesetzlichen Rente in der Regel nur rund der Hälfte des bisherigen Einkommens.

Zwar ist je nach erreichter Wartezeit auch ein früherer Renteneintritt möglich, aber in den meisten Fällen muss man dafür eine Kürzung der Rente in Form von Abschlägen, die für die gesamte Rentenbezugsdauer gelten, in Kauf nehmen.

Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente eventuell unter Berücksichtigung der Abschläge tatsächlich sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Prinzipiell ist es wichtig, dass der Rentenbeginn und die Höhe der Alterseinkünfte aus einer privaten Altersvorsorge auf das gewünschte Renteneintrittsalter abgestimmt werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892

Stirbt ein Ehepartner, der bereits eine gesetzliche Rentenversicherung bezogen hat, bekommt die Witwe oder der Witwer einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente, sofern ein entsprechender Antrag binnen einer bestimmten Frist gestellt wurde.

Rentenvorschuss für Witwen und Witwer


04.04.2023 (verpd) || Wer nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente hat, dem steht für die ersten drei Monate nach dem Tod mehr als die eigentliche Witwen- oder Witwerrente zu. War der Verstorbene bereits Rentner, ist auch eine Vorschusszahlung an den Hinterbliebenen möglich, sofern die Beantragung binnen 30 Tage nach dem Tod des Ehepartners erfolgt.

Nach dem Tod eines Ehegatten steht dem hinterbliebenen Ehepartner eine gesetzliche Witwen- beziehungsweise Witwerrente zu, sofern die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muss der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben oder bereits Rentenbezieher gewesen sein. Bei einem Arbeitsunfall entfällt die geforderte Wartezeit.

Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Ehegatten steht dem Hinterbliebenen die volle Versichertenrente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bekommen hat, zu. Man bezeichnet dies als sogenanntes Sterbevierteljahr.

Danach wird die gesetzliche Hinterbliebenenrente, auf 55 oder 60 Prozent bei der großen Witwen-/Witwerrente oder auf 25 Prozent bei der kleinen Witwen-/Witwerrente reduziert.

Vorschusszahlung binnen 30 Tage beantragen

War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, kann der hinterbliebene Ehepartner die Zahlung eines Vorschusses für die Ansprüche aus dem Sterbevierteljahr bekommen.

Allerdings muss er dazu innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehegatten oder der Ehegattin bei dem zuständigen Rentenservice der Deutschen Post und nicht beim Rentenversicherungs-Träger einen separater Antrag stellen. Der Rentenantrag für die normale Witwen- oder Witwerrente, den man beim Rentenversicherungs-Träger direkt oder beim Versicherungsamt der Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung stellen kann, reicht hierfür nicht aus.

Zur Beantragung des Vorschusses beim Rentenservice der Deutschen Post werden die Sterbeurkunde und ein Identitätsnachweis, also beispielsweise der Personalausweis, benötigt. In der Regel erhält der hinterbliebene Ehepartner nach Abgabe des ausgefüllten Antrags innerhalb kurzer Zeit die drei Renten des Sterbevierteljahres als Vorschuss ausbezahlt.

Übrigens, hat ein Ehepartner neben der Hinterbliebenenrente ein weiteres Einkommen wie einen Arbeitsverdienst, kann dies im Rahmen einer gesetzlich festgelegten Einkommensanrechnung zur Kürzung der Witwen- oder Witwerrente führen. Dies gilt allerdings erst nach dem Sterbevierteljahr, denn für die erhöhte Hinterbliebenenrente in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erfolgt keine Anrechnung des Einkommens.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892

Üblicherweise lässt sich das eigene Inventar wie Möbel oder Kleidung in einer Hausratsversicherung gegen Brand, Einbruchdiebstahl und andere Risiken versichern. Wertgegenstände wie wertvoller Schmuck oder Antiquitäten haben jedoch einen besonderen Absicherungsbedarf.

Schätze im Haushalt ausreichend versichern


17.04.2023 (verpd) || Entspricht die Versicherungssumme einer Hausratversicherung dem tatsächlichen Wert des Hausrates, kommt der Versicherer im Versicherungsfall für den entstandenen Schaden auf. Es gibt jedoch bestimmte Wertsachen, für die im Versicherungsvertrag festgelegte Entschädigungsgrenzen gelten, die nicht unbedingt dem Wert des jeweiligen Gegenstandes entsprechen. Doch auch in diesen Fällen ist ein ausreichender Versicherungsschutz möglich.

n einer Hausratversicherung sind üblicherweise Ge- und Verbrauchsgüter des täglichen Lebens, die im Haushalt zu finden sind, wie Möbel, Kleidung, Lebensmittel, Elektrogeräte, Bücher und Geschirr, zum Neuwert versichert. Versicherungsschutz besteht üblicherweise für Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer den Wert, der nötig ist, um die beschädigten Gegenstände zu reparieren, oder – sollte dies nicht möglich oder unrentabel sein – neu zu kaufen. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Versicherungssumme der Police nicht niedriger als der Neuwert des Hausrats.

Wer Wertgegenstände zu Hause aufbewahrt, sollte jedoch darauf achten, dass auch diese im Schadenfall ausreichend abgesichert sind.

Entschädigungsgrenzen für Wertsachen

Denn in der Regel gelten in den meisten Hausrat-Policen für bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Münzen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Skulpturen und Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind – mit Ausnahme von Möbeln – festgelegte Entschädigungsgrenzen. Antike Möbel zählen nicht zu den Wertsachen, sondern als Inventar. Für sie gelten keine besonderen Entschädigungsgrenzen – sie sind wie der normale Hausrat abgesichert.

Die einzelnen Entschädigungsgrenzen für die verschiedenen Wertsachen sind der Versicherungspolice und den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen zu entnehmen. In vielen Hausrat-Policen sind beispielsweise Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Briefmarken- und Münzsammlungen maximal bis 20 oder 40 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 20.000 Euro oder 40.000 Euro versichert.

Der maximale Erstattungsbetrag im Versicherungsfall für Bargeld beträgt oft 1.000 Euro und für Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher häufig 5.000 Euro.

Dabei können sich diese Entschädigungsgrenzen auch nach der Art der Aufbewahrung unterscheiden. Wurden Wertsachen zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb eines in der Police vorgeschriebenen Safes aufbewahrt, gelten nicht selten noch niedrigere Entschädigungsgrenzen, wie zum Beispiel 500 Euro für Bargeld, 1.500 Euro für Wertpapiere und Sparbücher sowie 10.000 Euro für Schmuck.

Absicherungslücken verhindern …

Im Schadenfall wird maximal die Entschädigungsgrenze ausbezahlt, die für den beschädigten Wertgegenstand in der Hausrat-Police vereinbart war. Übersteigt der Wert des Wertgegenstandes jedoch die Entschädigungsgrenze, kann der Schaden höher sein als man vom Versicherer ersetzt bekommt.

Doch diese Absicherungslücke lässt sich verhindern. So lassen sich in vielen Hausrat-Policen einzelne Entschädigungsgrenzen bedarfsgerecht gegen einen Aufpreis erhöhen.

… mit Spezialpolicen

In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller, hochpreisige Wertgegenstände wie wertvollen Schmuck, Antiquitäten und/oder Kunstgegenstände über spezielle Policen abzusichern. Denn diese Spezialpolicen bieten nicht nur in Bezug auf die Entschädigungssummen, sondern auch hinsichtlich der versicherten Risiken einen umfassenderen Versicherungsschutz, als dies über eine Hausrat-Police möglich ist.

So ersetzt eine Schmuck- und Kunstversicherungs-Police im Versicherungsfall beispielsweise den Schaden je nach Vertragsvereinbarung bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert. Zudem sind nicht nur die in der Hausratversicherung üblichen Gefahren, sondern oft auch andere Schadenrisiken versicherbar, die zu einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können.

Beispielsweise können je nach Policenvereinbarung zusätzlich zu den Schadenrisiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl oder Raub auch Schäden durch Veruntreuung, Unterschlagung, einfachen Diebstahl, Verlust oder Zerstörung oder durch die eigene Unachtsamkeit versichert werden.

Derartige Spezialversicherungs-Policen gibt es unter anderem für Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Pelze, aber auch für hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen oder Elektronikgeräte.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892

Im Schnitt wurden letztes Jahr jeden Tag fast 730 Fahrräder und E-Bikes in Deutschland gestohlen. Das sind deutlich mehr als noch 2021. Ebenfalls gestiegen ist der durchschnittliche Schaden, der pro Diebstahl entstand.

Teure Fahrräder sind bei Dieben besonders beliebt


17.04.2023 (verpd) || Nach einer aktuellen Kriminalstatistik wurden letztes Jahr fast 265.600 Fahrräder bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies knapp 14 Prozent mehr. Die Daten belegen auch, dass die Fahrraddiebe es immer häufiger auf hochpreisige Velos abgesehen haben. Dies wird von einer Schadenstatistik der Versicherer untermauert. Sie zahlten letztes Jahr pro gestohlenem versicherten Rad im Schnitt eine Entschädigung von knapp 1.000 Euro an den betroffenen Versicherungskunden. Damit hat sich in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Schadenhöhe mehr als verdoppelt.

Vor Kurzem wurde die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 (PKS 2022) des Bundeskriminalamts veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass 2022 hierzulande wieder deutlich mehr Fahrräder – zu denen auch die E-Bikes ohne Versicherungs-Kennzeichen zählen – bei der Polizei als gestohlen gemeldeten wurden. Konkret waren es fast 265.600 Velos, und damit fast 13,7 mehr als im Vorjahr. Das ist der höchste Anstieg der letzten 29 Jahre.

Insgesamt betrug die Schadenhöhe der gestohlenen Fahrräder letztes Jahr laut der PKS 2022 fast 275,4 Millionen Euro. Je gemeldeten Fall lag die Schadenhöhe im Durchschnitt damit bei rund 1.037 Euro.

Ein Jahr zuvor wurden knapp 233.600 gestohlene Velos mit einem Gesamtschaden von rund 209,2 Millionen Euro gemeldet, was einem Durchschnittsschaden von etwa 896 Euro entspricht. Damit ist auch die durchschnittliche Schadenhöhe je gestohlenemFahrrad deutlich gestiegen.

140 Millionen Euro Versicherungsschaden durch Velo-Diebstahl

Diese Entwicklung zeigt sich auch in der Schadenstatistik der Hausrat- und Fahrradversicherer – veröffentlicht vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) –, die ihren Kunden eine entsprechende Versicherungsleistung für Fahrräder, die gestohlen wurden, auszahlten.

Letztes Jahr wurden etwa 140.000 Fahrräder den Versicherern als gestohlen gemeldet und entsprechend entschädigt. Das ist mehr als die Hälfte der polizeilich registrierten Fahrraddiebstähle. Dies zeigt aber auch, dass nicht jedes der gestohlenen Velos auch gegen Diebstahl versichert war.

Die Versicherer haben den betroffenen Radbesitzern in 2022 insgesamt rund 140 Millionen Euro als Entschädigung bezahlt – die bisher höchste Gesamtleistung für gestohlene Velos. Für jedes versicherte Fahrrad, das gestohlen wurde, erhielt der betreffende Radbesitzer letztes Jahr vom Versicherer somit im Schnitt 970 Euro – ebenfalls ein neuer Rekordwert. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Entschädigungshöhe noch bei 880 Euro.

Wie der GDV weiter mitteilte, lag der Durchschnittsschaden je gestohlenes Fahrrad vor zehn Jahren im Schnitt sogar bei nur 450 Euro und damit bei weniger als die Hälfte als 2022. Der Anstieg der Schadenhöhe lässt sich zum einen damit erklären, dass die Bundesbürger mehr Geld für ein Fahrrad oder auch ein E-Bike ausgeben als früher und zum anderen, dass auch die Diebe anteilig mehr hochpreisige Velos stehlen.

Diebe klauen vermehrt teure Velos und E-Bikes

Diebe klauen vermehrt teure Velos und E-Bikes

Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands e.V. (ZIV) stieg der durchschnittliche Verkaufspreis eines Fahrrades von 2021 auf 2022 um 7,3 Prozent auf durchschnittlich 500 Euro und der eines E-Bikes im gleichen Zeitraum um 5,7 Prozent auf rund 2.800 Euro.

Zudem werden anteilig immer mehr E-Bikes gekauft. So wurden 2022 2,2 Millionen dieser Fahrräder mit Motorunterstützung gekauft. Das waren rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Dagegen reduzierte sich die Anzahl der gekauften Fahrräder ohne Motor im selben Vergleichszeitraum um elf Prozent auf 2,4 Millionen Velos.

Zudem hat, wie aus der PKS 2022 hervorgeht, die Anzahl der Diebstähle von gestohlenen Fahrrädern mit einem Schadenwert von unter 500 Euro nur um rund ein Prozent zugenommen. Bei einer Schadenhöhe von 500 Euro bis unter 2.500 Euro je Diebstahl lag der Anstieg bereits bei fast 17 Prozent. Noch deutlicher zugenommen haben jedoch die Diebstähle von hochpreisigen Velos und E-Bikes.

In der Schadensklasse zwischen 2.500 Euro und unter 5.000 Euro pro Diebstahl wurden letztes Jahr 54 Prozent mehr Fahrräder mit oder ohne Motor gestohlen als 2021. Und bei einer Schadenhöhe zwischen 5.000 Euro und unter 25.000 Euro je Diebstahl verzeichnete die Polizei sogar eine Steigerung um 57 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der passende Versicherungsschutz für das Fahrrad

Der passende Versicherungsschutz für das Fahrrad

Einen Versicherungsschutz für ein Fahrrad gegen Diebstahl bietet entweder eine Hausratversicherung oder auch eine spezielle Fahrradversicherungs-Police. Zu beachten ist dabei, dass in vielen, insbesondere älteren Hausrat-Policen je nach Vereinbarung nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Versicherungsschutz außerhalb von abgeschlossenen Räumen für das Bike besteht, sofern es in dieser Zeit nicht genutzt wird.

Auch eine generelle Einschränkung des Versicherungsschutzes auf die im Versicherungsschein genannten Orte wie Wohnung, Garage und Keller ist möglich. In neueren Hausratversicherungs-Verträgen lässt sich oftmals ein umfassender Versicherungsschutz für das Fahrrad teils gegen Aufpreis mit vereinbaren.

Ebenfalls einen umfassenden Versicherungsschutz bieten häufig spezielle Fahrradversicherungen. So kann, wenn in der Police vereinbart, auch ein Fahrraddiebstahl fast an jedem Ort sowie rund um die Uhr versichert sein. In einigen dieser Fahrradversicherungs-Verträge können auch Schäden am Fahrrad durch Vandalismus oder sogar durch selbst verursachte Unfälle oder Stürze optional mitversichert werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892