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Aktuelle „Informationen aus dem Versicherungsjournal“

Wie eine Studie belegt, ist den meisten Bürgern bewusst, dass die gesetzliche Altersrente allein nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Allerdings wissen viele nicht, wie hoch ihre Rentenlücke sein wird.

Die unterschätzt Rentenlücke


2.9.2024 (verpd) || Mehr als vier von zehn Frauen und anteilig fast ebenso viele Männer gehen davon aus, dass sich ihre Lebensqualität im Rentenalter aus finanziellen Gründen verschlechtern wird, wie eine vor Kurzem durchgeführte Befragung ergab. Allerdings verlässt sich immer noch mehr als jeder fünfte Erwachsene ausschließlich auf die gesetzliche Rente zur Einkommensabsicherung im Ruhestand.

Ein Report eines Versicherers ist der Frage nachgegangen, wie viele Bürger allein auf die gesetzliche Altersrente für den Ruhestand setzen, inwieweit sie ihre voraussichtliche Rentenhöhe kennen und ob beziehungsweise wie viel sie für die private Altersvorsorge monatlich zurücklegen. Der Report basiert auf eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Yougov unter 2.053 Erwachsenen in Deutschland im Auftrag eines Versicherers im Ende Juli 2024 online durchgeführt hat.

Ein Befragungsergebnis war, dass rund 42 Prozent der Frauen und 38 Prozent der Männer mit einer Verschlechterung ihres Lebensstandards im Rentenalter aufgrund niedriger Alterseinkünfte rechnen. Insgesamt haben sogar 29 Prozent der Frauen und 19 Prozent der Männer Angst vor einer Altersarmut.

Immer noch ist für viele die Rentenhöhe ein Ratespiel

Dennoch gab jede dritte Frau (34 Prozent) und fast jeder vierte Mann (23 Prozent) an, nicht zu wissen, wie hoch ihre voraussichtliche Rentenlücke, also die Differenz zwischen dem Alterseinkommen und dem bisherigen Erwerbseinkommen, sein wird.

Weitere 30 Prozent der Befragten rechnen damit, dass sie im Rentenalter monatlich zwischen 500 bis 1.000 Euro weniger zur Verfügung haben werden. Bei den Umfrageteilnehmern mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von 3.500 bis 4.000 Euro, schätzen sogar 19 Prozent und damit fast jeder Fünfte, dass die Rentenlücke im Ruhestand im Vergleich zum bisherigen Einkommen pro Monat bei höchstes 500 Euro liegt.

Allerdings dürften diese Einschätzungen in vielen Fällen zu niedrig sein. Denn schon heute erhält ein Standardrentner, der bis zur Altersgrenze für die Regelaltersrente 45 Jahre lang einen Verdienst in Höhe des Durchschnittseinkommens aller gesetzlich Rentenversicherten hatte, weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens als gesetzliche Altersrente.

Aktuell liegt das Nettorentenniveau vor Steuern für einen Standardrentner bei nur rund 48 Prozent. Bei einem Nettogehalt von rund 3.000 Euro wären dies nur rund 1.440 Euro Nettorente (jeweils vor Steuern), also eine Rentenlücke von 1.560 Euro. Die wenigsten Beschäftigten erreichen bis zum Renteneintritt jedoch die Kriterien eines Standardrentners. Dadurch ist bei vielen Rentnern das tatsächliche Nettorentenniveau zum Teil deutlich niedriger als 48 Prozent.

Jeder Fünfte verlässt sich nur auf die gesetzliche Rente

Immer noch erklärte jedoch mehr als jeder fünfte Befragte (21 Prozent), dass er ausschließlich auf die gesetzliche Altersrente setzt. Konkret waren dies 20 Prozent der Frauen und 23 Prozent der Männer. Das heißt jedoch auch, einem Großteil der Bürger ist klar, dass die gesetzliche Rentenabsicherung nicht reichen wird, um den bisherigen Lebensstandard im Rentenalter zu halten.

Dennoch gaben bei der Befragung 29 Prozent der Frauen und 20 Prozent der Männer an, neben der gesetzlichen Rentenabsicherung kein zusätzliches Geld für das Alter zurückzulegen.

Dagegen erklärten allerdings 62 Prozent, dass sie jeden Monat einen bestimmten Betrag für die zusätzliche Altersvorsorge ansparen. Konkret sind das bei rund 14 Prozent der Befragten 100 Euro, bei 17 Prozent zwischen 100 und 200 Euro, bei zwölf Prozent zwischen 200 und 300 Euro, bei acht Prozent zwischen 300 und 400 Euro und bei elf Prozent mehr als 400 Euro pro Monat.

Zudem gab mehr als jede zweite Frau (52 Prozent) sowie 46 Prozent der Männer an, eigentlich mehr Geld für das Alters zurücklegen zu wollen, dies sei jedoch aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Für eine optimale Altersvorsorge

Wer übrigens denkt, derzeit finanziell nicht in der Lage zu sein, sinnvoll vorzusorgen, sollte einen Versicherungsexperten zurate ziehen, denn manche finanziellen Spielräume und Möglichkeiten zum Beispiel durch staatliche Förderungen werden erst durch eine gründliche Analyse erkannt.

Generell gilt, wer im Alter seinen bisherigen Lebensstandard halten möchte, sollte entsprechend vorsorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche private, betriebliche und auch staatlich geförderte Altersvorsorgelösungen an.

Antworten auf die Fragen, wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge sein wird und welcher Umfang sowie welche Anlageform für eine ausreichende Altersvorsorge im individuellen Fall sinnvoll sind, erfährt man bei einer Beratung durch den Versicherungsvermittler.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892

Eine Auswertung der Daten eines Versicherers, bei dem Bürger private Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen haben, belegt, dass psychische Leiden weiterhin die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind – Tendenz steigend.

Berufsunfähigkeit: Hauptursache psychische Leiden


2.9.2024 (verpd) || Fast jede zweite Berufsunfähigkeit wurde letztes Jahr durch eine psychische Erkrankung verursacht. Damit entfallen auf diese Leiden anteilig dreimal so viele Fälle wie auf die zweithäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Dies zeigt eine aktuelle Statistik eines Versicherers, der die Leistungsfälle im Jahr 2023 der bei ihm bestehenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen analysiert hat.

Eine jährliche Auswertung der Leistungsfälle eines Versicherers, bei dem mehr als 400.000 Personen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, belegt, dass 49,7 Prozent und damit fast jede zweite neu eingetretene Berufsunfähigkeit (BU) im Jahr 2023 auf ein Seelenleiden entfiel.

Das sind 2,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und zugleich ein neuer Höchstwert. Insgesamt registrierte der Versicherer im letzten Jahr knapp 1.260 neu eingetretene Berufsunfähigkeitsfälle.

Krebs verursachte jede neunte Berufsunfähigkeit

Auf dem zweiten und dritten Platz der häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit folgen Neubildungen mit 13,1 Prozent, etwa bei Krebserkrankungen, und Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 11,4 Prozent.

Der Anteil der Neubildungen ging von 15,3 Prozent auf 13,1 Prozent zurück. Der Anteil der Erkrankungen des Bewegungsapparates erhöhte sich leicht um 0,8 Prozentpunkte auf 11,4 Prozent (2022: 10,6 Prozent). Im längerfristigen Rückblick sei aber auch hier eine sinkende Tendenz zu beobachten, so der Versicherer.

Die Folgen der Coronapandemie sind das dritte Jahr in Folge jedoch stärker vertreten, wenngleich auf niedrigerem Niveau. Der Versicherer zählte 65 (Vorjahr: 26) Fälle, in denen eine Covid-19-Erkrankung und deren Folgen Grund für eine Berufsunfähigkeit waren. Dies waren 5,2 Prozent aller neu eingetretenen Leistungsfälle im Jahr 2023.

Die drei häufigsten Auslöser

Das Analysehaus Morgen & Morgen GmbH (M&M) kam bereits letztes Jahr bei der Analyse von 14,5 Millionen private Berufsunfähigkeitsversicherungspolicen zu einem ähnlichen Ergebnis: Auch hier waren die drei häufigsten Auslöser, die im Jahr 2022 zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben, Nervenerkrankungen (34,2 Prozent), Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (19,4 Prozent) und Neubildungen wie Krebs (17,4 Prozent).

Tendenziell legten laut der Analyse von M&M im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere die Leistungsfälle aufgrund von psychischen Leiden und von Krebs zu, während die Krankheiten des Skelett- und Bewegungsapparates weniger häufig zu einer Berufsunfähigkeit führten.

Warum die private finanzielle Absicherung notwendig ist

Übrigens, wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und aufgrund eines gesundheitlichen Leidens seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, erhält, auch wenn er gesetzlich rentenversichert ist, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Nur wer maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann – auch wenn diese schlechter bezahlt ist als die bisherige –, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch diese Leistung, sofern man sie aufgrund der notwendigen Voraussetzungen überhaupt erhält, liegt in der Regel weit unter dem bisherigen Einkommen. Diese fehlende oder unzureichende gesetzliche Absicherungslücke bei einer Berufsunfähigkeit lässt sich jedoch mit einer privaten Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892

Es gibt zahlreiche vermeidbare, aber leider auch unvermeidbare Risiken, die erhebliche Schäden an einem Wohnhaus verursachen oder sogar zu dessen vollständiger Zerstörung führen können. Umso wichtiger ist es, sich finanziell gegen solche Schäden abzusichern.

Absicherung für das eigene Haus


26.8.2024 (verpd) || Jährlich verursachen Brände, Blitzeinschläge, Stürme und auch andere Gefahren wie Überschwemmungen Schäden in Milliardenhöhe an Wohnhäusern in Deutschland. Um als Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse geschützt zu sein, ist es ratsam, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die entsprechenden Schutz bietet. Auch die Absicherung einer eventuell vorhandenen Wärmepumpe und/oder Photovoltaikanlage gilt es dabei zu berücksichtigen.

Wenn ein Hausbesitzer die Kosten für Gebäudeschäden, die durch Risiken wie Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Überschwemmung verursacht werden können, selbst tragen muss, kann dies für ihn schnell zu einer finanziellen Katastrophe führen. Eine finanzielle Absicherung vor solchen Schäden bietet jedoch eine umfassende Gebäudeversicherung, die auch eine Elementarversicherung beinhaltet.

Die Dringlichkeit einer solchen Versicherungspolice wird durch Statistiken verdeutlicht: Allein von 2018 bis 2022 leisteten die Gebäudeversicherer nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jedes Jahr Entschädigungszahlungen zwischen 5,8 und 10,6 Milliarden Euro für solche Versicherungsschäden.

Schäden, die von Immobilienbesitzern ohne Gebäudeversicherung oder ohne den zusätzlichen Elementarschutz getragen werden mussten, sind in diesen Zahlen nicht berücksichtigt.

Vom Sturm und Brandschaden …

Eine Wohngebäudeversicherung deckt üblicherweise Schäden ab, die durch Ereignisse wie Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel sowie ungewollt ausgetretenes Leitungswasser, beispielsweise durch ein gebrochenes Leitungswasserzuleitungsrohr, entstehen.

Je nach Vertragsvereinbarung können zudem weitere Risiken wie Glasbruch, Überspannungsschäden, Rauch- und Rußschäden sowie Rohrbrüche an Ableitungsrohren auf oder außerhalb des Grundstücks optional mitversichert werden.

Auch grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie Schäden an vorhandenen Photovoltaikanlagen und/oder Wärmepumpen können im Rahmen der versicherten Risiken einer Wohngebäudepolice meist gegen Aufpreis mitversichert werden. Einige Versicherungen bieten zusätzlich die Option, Notfallkosten, etwa für die Beseitigung einer Rohrverstopfung oder die Schädlingsbekämpfung, in den Versicherungsschutz einzuschließen

… bis hin zu Schäden durch Überschwemmung und Schneelast

Wichtig ist insbesondere angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Unwettern und Naturkatastrophen der Einschluss von Elementarrisiken in die Gebäudeversicherung. Allein im Jahr 2021 entfielen zum Beispiel von den 10,6 Milliarden Euro Schadensleistungen, die die Gebäudeversicherer gezahlt haben, rund 4,3 Milliarden Euro auf Elementarschäden.

Die Versicherer erstatten solche Schäden jedoch nur, wenn in der Police Elementarrisiken mit abgesichert sind. Dies ist meist optional gegen Aufpreis möglich.

Eine solche ergänzende Elementarversicherung leistet üblicherweise bei Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen, Überflutungen durch Starkregen oder Rückstau, Schneelast, Lawinen, Erdsenkungen, Erdrutsche, Vulkanausbrüche und Erdbeben.

Absicherung zum Neuwert

Versichert sind in einer Gebäudepolice das Haus einschließlich aller fest eingebauten Gebäudebestandteile und -zubehör, wie Dach, Mauerwerk, Wände, Böden bis hin zu fest verklebtem Teppichboden, Einbaumöbeln, Sanitäranlagen und einer Zentralheizung. Je nach Schadenausmaß wird unter anderem die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten Teile bezahlt.

Um ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, das Gebäude zum Neuwert zu versichern. Im Schadenfall wird dann die in nahezu allen Fällen eingetretene Wertminderung der versicherten Sachen durch Alter und Abnutzung nicht berücksichtigt. Ist beispielsweise ein versichertes 20 Jahre altes Haus abgebrannt, wird ein neues, gleichartiges Haus bezahlt, auch wenn die Bau- und Materialpreise im Vergleich zu vor 20 Jahren erheblich gestiegen sind.

Bei den meisten Policen kann dafür der sogenannte gleitende Neuwert vereinbart werden. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherungssummen auch den steigenden Bau- und Materialpreisen angepasst werden.

Umfassender Kostenschutz

Erstattet werden von der Gebäudeversicherung nicht nur die Schadens- beziehungsweise Reparaturkosten, die durch ein versichertes Risiko entstanden sind. Wenn in der Police vereinbart, übernimmt der Versicherer auch die durch den Schaden notwendigen Lösch-, Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur in der Police festgelegten Höhe.

In vielen Policen kann man ferner schadensbedingt angefallene Hotel- und/oder Mietausfallkosten sowie Kosten für einen Wasser- oder Gasverlust, die einem durch ein versichertes Risiko entstanden sind, bis zu einer bestimmten Höhe mitversichern.

In einigen Policen sind optional auch bestimmte Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück zum Beispiel für die Beseitigung umgestürzter Bäume nach einem Sturm versicherbar.

Selbst Schäden, die durch Vandalismus wie Graffitis am Gebäude oder durch einen Diebstahl an von außen an die Immobilie angebrachten Sachen entstanden sind, können in manchen Gebäudeversicherungen mit abgesichert werden.

Spezialabsicherung für Wärmepumpe und Photovoltaikanlage

Wer seine Wärmepumpe und/oder seine Photovoltaikanlage zusätzlich gegen weitere Gefahren versichert haben möchte, benötigt je nach Versicherer eine separate Police oder den Einschluss eines Zusatzbausteins in die Wohngebäudeversicherung.

Unter anderem können folgende weitere Risiken je nach Vereinbarung mit Zusatzbausteinen zur Wohngebäudeversicherung oder auch mit speziellen Wärmepumpen- oder Photovoltaikversicherungen versichert werden: Anlageschäden infolge Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Ungeschicklichkeit sowie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, aber auch das Schadenrisiko durch Diebstahl und/oder Vandalismus.

Grundlegende Informationen zur Wohngebäudeversicherung enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“ des GDV. In einer individuellen Beratung kann ein Versicherungsvermittler klären, welche Gebäudeversicherung und welche möglichen Zusatzbausteine zur Police für die bestehende Immobilie den optimalen Versicherungsschutz bieten.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892

Ehrenamtliche leisten in vielen Bereichen unschätzbare Dienste. Doch auch ihnen können Missgeschicke passieren. Deshalb sollten sie sich fragen, wer dafür haftet, wenn durch ihr Handeln unbeabsichtigt ein Schaden entsteht oder sogar ein anderer deswegen verletzt wird.

Wenn man als Ehrenamtlicher einen anderen schädigt


9.9.2024 (verpd) || Fast 40 Prozent der Bundesbürger engagieren sich ehrenamtlich, doch der gesetzliche Versicherungsschutz deckt nicht alle Vorfälle ab. Ehrenamtliche sollten ihre persönliche Absicherung im Blick haben, da viele Tätigkeiten, bei denen sie durch ein Missgeschick andere schädigen, oft unzureichend abgesichert sind. Ohne den passenden Versicherungsschutz muss der Ehrenamtliche für derartige Schäden unter Umständen selbst aufkommen.

Ehrenamtliches Engagement ist in Deutschland weit verbreitet: Rund 29 Millionen Menschen, also fast 40 Prozent der Bürger ab 14 Jahren, sind laut dem Bundesministerium des Innern ehrenamtlich tätig. Sie leisten wertvolle Arbeit in Vereinen, Verbänden, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen wie Kliniken, Schulen, Rettungsdiensten und vielen anderen Bereichen.

Doch wie steht es um ihre Absicherung, wenn sie während dieser Tätigkeit durch ein Malheur einen anderen schädigen? Denn eigentlich muss jeder Erwachsene laut Gesetz für den entstandenen Schaden aufkommen, selbst wenn er einen anderen nur versehentlich schädigt.

Wer für den Schaden aufkommen muss

Hat man einen Schaden während einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine Organisation wie einen Verein oder eine öffentliche Institution verursacht, kann sich der Geschädigte aussuchen, ob er seine Schadenersatzforderungen beim Ehrenamtlichen oder bei der Organisation stellt.

Allerdings kann ein Ehrenamtlicher, der während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen anderen fahrlässig geschädigt hat, gemäß § 31 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) von der Organisation, für die er tätig ist, verlangen, dass diese für den von ihm angerichteten Schaden aufkommt.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Ehrenamtliche den Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht hat. In diesen Fällen muss der Ehrenamtliche allein für den Schaden aufkommen beziehungsweise, die Organisation, für die er ehrenamtlich tätig war, kann ihn in Regress nehmen.

Nur bedingt über die Organisation abgesichert

Zwar haben alle Bundesländer eine Haftpflichtabsicherung für Ehrenamtliche, in der Regel in Form eines Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrages des jeweiligen Landes, die für fahrlässig angerichtete Schäden, die während einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei anderen angerichtet wurden, aufkommt.

Allerdings sind hierbei in den meisten Bundesländern nur Ehrenamtliche von rechtlich unselbstständigen Initiativen, Projekten und Vereinigungen, die für das Gemeinwohl im jeweiligen Bundesland aktiv sind, abgesichert. Rechtlich selbstständige Organisationen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen sollten daher eine entsprechende (Vereins-)Haftpflichtversicherung haben, die auch die fahrlässigen und grob fahrlässigen Missgeschicke der Mitglieder oder Ehrenamtlichen absichert.

In einigen Fällen ist für Vereine zudem auch eine Veranstaltungs-, eine Vermögensschaden- und/oder eine Managerhaftpflichtversicherung sinnvoll, damit deren Mitglieder und Vorstände umfassend abgesichert sind und ihnen je nach Vorfall keine private finanzielle Haftung droht.

Prinzipiell sollten Vereine, Verbände und Stiftungen, für die Ehrenamtliche und/oder Mitglieder tätig sind, ihren Versicherungsschutz regelmäßig von einem Versicherungsvermittler überprüfen lassen, damit die Organisation selbst und deren Organe umfassend abgesichert sind.

Warum Ehrenamtliche sich privat absichern sollten

Wie Studien zeigen, verfügt noch lange nicht jeder Verein oder sonstige selbstständige Organisation über eine Haftpflichtversicherung, die auch die Missgeschicke der ehrenamtlich Tätigen abdeckt. Zudem kann es auch vorkommen, dass ein bestehender Versicherungsschutz über die jeweilige Institution, bei sehr hohen Schäden nicht ausreicht.

Grundsätzlich sollten daher alle Ehrenamtlichen und/oder Vereinsmitglieder darauf achten, dass sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben, die auch Schäden im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit abdeckt. Zudem sollte in einer solchen Police eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbart sein, damit auch hohe Schäden komplett bezahlt werden.

Eine solche Police kommt übrigens nicht nur für die Schäden auf, die man als Privatperson oder, wenn vereinbart, auch als Ehrenamtlicher fahrlässig oder sogar grob fahrlässig bei anderen verursacht hat, sondern sie wehrt auch ungerechtfertigte oder überhöhte Schadenersatz-Forderungen Dritter ab.

Grundsätzlich können sich Privatpersonen, die bei einem Verein oder für eine sonstige Organisation ehrenamtlich tätig sind, von einem Versicherungsvermittler beraten lassen, inwieweit ein ausreichender Versicherungsschutz für Missgeschicke besteht.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH • Rathausstr. 15 • 22926 Ahrensburg • Deutschland Telefon +49 (0)4102 7777880 • E-Mail kontakt@versicherungsjournal.de • www.versicherungsjournal.de Geschäftsführer Claus-Peter Meyer • Handelsregister Ahrensburg HRB 4295 • USt-ID DE207950892