Stiftung und Erbe – Blog-Beitrag - LAUREUS AG PRIVAT FINANZ
Stiftung und Erbe – Blog-Beitrag - LAUREUS AG PRIVAT FINANZ

Wunscherbe gesucht – die eigene gemeinnützige Stiftung

Stiftungen | Gastbeitrag von Jörg Martin | 29. April 2021

Die Erbschaftswelle rollt und rollt – und die Welle wird dabei größer und größer: Wurde das Erbschaftsvolumen für die Dekade 2001 bis 2010 noch auf 2 Billionen DM geschätzt, sind es für das Jahrzehnt 2015 bis 2024 nach neuesten Schätzungen über 3 Billionen Euro. Tendenz: Weiter steigend!

An diesen Befund schließt sich die Frage an, was hinsichtlich der Nachlassregelung mit den Vermögenswerten geschehen soll, wenn keine Erben vorhanden sind beziehungsweise die vorhandenen Erben über den Pflichtteil hinaus nicht weiter bedacht werden sollen? Mit zunehmendem Alter wird diese Frage für eben jenen Personenkreis, der keine oder keine geeigneten Erben hat, immer drängender.

Stiftung als Problemlösungsstrategie

Ohne Alternative ist in diesen Fällen das Instrument der eigenen gemeinnützigen Stiftung. Ganz bewusst ist hier von einem „Instrument“ die Rede. Es macht deutlich, dass eine Stiftung auch Mittel zum Zweck sein kann, eine „Problemlösungsstrategie“: Zu Lebzeiten mit einem geringen Teil des Gesamtvermögens gegründet, wird die Stiftung dann als Erbin eingesetzt. Ehepaare setzen sich in der Regel gegenseitig als Erben ein, um dann die eigene Stiftung als Schlusserbin zu bedenken. Über 70 Prozent aller Stiftungsgründer*innen, die die Deutsche Stiftungsagentur auf dem eigenen Weg zu einer eigenen Stiftung begleitet hat, nutzen die eigene Stiftung, um den Nachlass zu regeln. Aus einer Stiftung, die zu Lebzeiten beispielsweise mit 100.000 Euro dotiert wurde, kann dann im Erbfall eine durchaus stattliche Institution mit einer, anderthalb oder zwei Millionen Euro im Grundstock werden. Kaum jemand weiß, dass das durchschnittliche Stiftungsvermögen aller Stiftungen in Deutschland rund 250.000 Euro beträgt. Wichtig ist hingegen, dass die bei einer Stiftungsgründung zu Lebzeiten die eigene Altersabsicherung nicht gefährdet werden darf. Die Berater der Deutschen Stiftungsagentur empfehlen aus diesem Grund mit maximal 10 Prozent des Gesamtvermögens zu Lebzeiten die eigene Stiftung zu gründen.

Natürlich kann die eigene Stiftung auch von Todes wegen, also testamentarisch auf den Weg gebracht werden. Ein solches Vorgehen wird immer dann zu empfehlen sein, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde zu seinen Lebzeiten über das gesamte Vermögen verfügen möchte. Apropos Gesamtvermögen: Damit sich auch in Niedrigzinszeiten die Kosten der Stiftung tragen, sollte das Stiftungsvermögen nicht zu klein sein. Die Gründung einer eigenen Stiftung sollte immer dann erwogen werden, wenn sich im Nachlass wahrscheinlich mehr als 200.000 Euro befinden werden. Für Nachlässe unterhalb dieser Grenze empfiehlt sich die Zustiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung oder die Einrichtung eines sogenannten Stiftungsfonds. Stiftungsfonds sind nichts anderes als zweckgebundene Zustiftungen. Dies bedeutet: Die Zustifterin oder der Zustifter übertragen Vermögen auf eine bereits bestehende Stiftung mit der Auflage, dieses Vermögen innerhalb der Stiftung buchhalterisch zu separieren, es mit dem eigenen Namen zu verknüpfen und die Erträge einer steuerbegünstigten Organisation zukommen zu lassen, die die Zustifter*in vorab bestimmt.

Die eigene Stiftung bietet zahlreiche Vorteile

Für welchen Zeitpunkt der Stiftungsgründung sich potenzielle Stifter*innen auch entscheiden werden – wichtig ist, sich vor Augen zu führen, dass die Stiftung ihren Gründer*innen zahlreiche Vorteile bietet. Dazu zählen etwa:

  • Die Bewahrung des aufgebauten Vermögens und des eigenen Namens bis hin zur späteren Grabpflege
  • Das Erleben des Stiftungswirkens (bei lebzeitiger Gründung)
  • Steuerliche Vorteile (hinsichtlich der Einkommens-, der Erbschaft- und der Schenkungsteuer)

Kurzum: Die gemeinnützige Stiftung erfüllt eben viele Wünsche – die der Begünstigten aber auch die der Gründer/innen!

Vereinbaren Sie bei Interesse gerne einen Beratungstermin und lassen Sie sich darlegen, dass eine eigene Stiftung zu gründen nicht bedeuten muss, sich auch um alles kümmern zu müssen. Als Kooperationspartner der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ bietet die bundesweit tätige Deutsche Stiftungsagentur die Beratung, Gründung und Verwaltung von Stiftungen an – so dass Ihnen Ihr „Wunscherbe Stiftung“ viel Freude bereitet und wenig Aufwand!

Experte / Autor des Artikels:

Florian Ischinsky – Leiter Marketing bei immo-finanzcheck.de

Jörg Martin

Senior Consultant / Gesellschafter der DS Deutsche Stiftungsagentur
DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH