Erben und Erblasser – LAUREUS AG PRIVAT FINANZ
Grafik - Vermögensnachfolge – LAUREUS AG PRIVAT FINANZ

Vermögensnachfolge: Das sollten Erben und Erblasser beachten

Vermögensnachfolge | 02. März 2021

Unter den Erben kommt es häufig zu Streitereien. Und dies, obwohl mit wenig Aufwand intensive Auseinandersetzungen zu vermeiden sind. Welche Möglichkeiten Erblasser haben, um Konflikte der Erben zu verhindern.

Die schon lange angekündigte Erbschaftswelle nimmt zunehmend Fahrt auf. Konkret bedeutet dies: In den zurückliegenden 15 Jahren haben rund zehn Prozent aller Erwachsenen in Deutschland eine Schenkung oder ein Erbe erhalten. Die durchschnittliche Höhe der Schenkungen beträgt dabei in etwa 89.000 Euro – und jene der Erbschaften gut 85.000 Euro pro Person. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) und der Universität Vechta auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) erstellt hat.

Streitereien unter Erben sind kein Einzelfall

Angesichts dieser doch recht stattlichen Summen kommt es innerhalb der Familien leider recht häufig zu Streitereien. Problematisch ist vor allem, dass viele Erblasser unterschätzen, dass die einzelnen Familienangehörigen durch den Erbfall zu einer Erbengemeinschaft werden. Unter den Erben muss demnach auch Einigkeit darüber herrschen, wie der gesamte Nachlass aufgeteilt werden soll. Doch aufgrund der häufig unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Erben, treten insbesondere bei unteilbaren Erbgegenständen wie etwa Immobilien häufig Konflikte auf.

Aber: Um dieses wenig erstrebenswerte Szenario zu vermeiden, bedarf es gar nicht allzu vieler Bemühungen. So kann der Erblasser zu Lebzeiten mit einem Testament größtenteils selber festlegen, wie sein Vermögen an seine Nachkommen verteilt wird. Dies bedeutet: Abgesehen vom Pflichtanteil kann der Erblasser gesetzliche Erben vom Erbe ausschließen und Personen berücksichtigen, die keine gesetzlichen Erben sind. Mit einem Testament kann der Erblasser also auch die unmittelbare Abänderung der gesetzlichen Erbfolge bewirken (s. Grafik).

Gesetzliche Erbfolge im Überblick

Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Konkret bedeutet dies: Die Verwandten erben entsprechend ihres Verwandtschaftsgrads. Solange es Verwandte einer höheren Ordnung gibt, werden weiter entfernte Verwandte nicht berücksichtigt.

Testament: Besser mit Notar

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, ein Testament als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament eigenhändig und privatschriftlich zu erstellen – vorausgesetzt, der Ersteller ist testierfähig; er also in der Lage ist, die Bedeutung seiner Willenserklärung zu erkennen. Anderenfalls kann das Testament von den Erben angefochten werden. Ein Notar ist also für die Erstellung eines Testaments nicht zwingend erforderlich. Aber: Etwa 90 Prozent aller privatschriftlich erstellten Testamente weisen Fehler auf. Somit kommt es spätestens bei der Erbauseinandersetzung zu Problemen.

Kurzum: Obwohl nicht zwingend erforderlich, ist es durchaus empfehlenswert, einen Notar und / oder Rechtsanwalt für die Erstellung eines Testaments zu Rate zu ziehen. Wer denkt, dass die Kosten für die Notar-Dienste exorbitant hoch sind, irrt. Das seit dem 01. August 2013 geltende Gerichts- und Notarkostengesetz weist für jeden Geschäftsvorfall auch einen fixen Gebührensatz auf. Die Gefahr, dass überhöhte Kosten in Rechnung gestellt werden, ist demnach gering. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsportal Notar.de.

Generationengespräch: Erben und Erblasser sollten rechtzeitig wichtige Weichen stellen

Tipp: Um Streitigkeiten unten den Erben zu vermeiden und darüber hinaus seine eigenen Interessen zu wahren, bietet sich schon vor der Erstellung des Testaments ein Generationengespräch an. Schließlich bietet es die Möglichkeit, dass alle Beteiligten, also Erben und Erblasser, ihre Gedanken rund um die Vermögensnachfolge oder die Notfallvorsorge freien Lauf lassen können – und der Berater als eine Art Moderator dafür sorgt, dass das Gespräch strukturiert und zielführend verläuft. Es geht vor allem darum, Fragen, Bedenken und Wünsche in angenehmer Atomsphäre zu diskutieren, und im Idealfall frühzeitig wichtige Weichen rund um die Vermögenssituation und -nachfolge zu stellen.

Das Generationengespräch bietet übrigens auch eine gute Gelegenheit, Themen wie digitaler Nachlass oder Schenkungen anzusprechen. So hat etwa der Erblasser mit einer Schenkung die Möglichkeit, alle zehn Jahre Vermögenswerte steuerfrei an die nächste Generation weiterzureichen. Hier gibt es allerdings einige Regeln zu beachten.

Ihr Berater berät Sie gerne zu Ihren individuellen Vermögensangelegenheiten und unterstützt Sie in Vermögensnachfolgefragen.

Experte / Autor des Artikels:

Peter Deußen

Vermögensberater
Telefon 0211.160 98-280 | Mobil 0160. 90 96 13 27 | Mail peter.deussen@laureus-ag.de