So verbinden Sie mit Ihrem Vermögen Generationen

Vermögensnachfolge | 10. Dezember 2021

Kaum ein Thema bietet so viel Anlass für Zerwürfnisse in der Familie, wie die Frage der Erbschaftsaufteilung. Um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden, sollte daher der letzte Wille frühzeitig geregelt werden – den Erblassern und den Erben zuliebe. Die bevorstehenden Feiertage bieten dabei eine gute Gelegenheit, das Thema in großer Familienrunde anzusprechen.

Jährlich vererben die Deutschen mehrere Hundert Milliarden Euro an ihre Nachkommen. Im Schnitt beliefen sich die Erbschaften zwischen 2002 und 2017 auf etwa 85.000 Euro, die Höhe der Schenkungen lag bei rund 89.000 Euro. Das hat eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW), der Universität Vechta und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) ergeben. Im Vergleich zu 1986 bis 2001 stiegen die durchschnittlichen Summen um etwa 20 Prozent.

Im Generationengespräch wird jeder gehört

Notfallvorsorge und Vermögensnachfolge – diese beiden Aspekte sollte jeder Erblasser frühzeitig mit seinen Angehörigen besprechen. In entspannter Atmosphäre bietet ein solches Gespräch Eltern, Kindern und Enkeln die Möglichkeit, offen und unbefangen ihre Gedanken, Wünsche, Fragen und Sorgen rund um diese Themen miteinander zu teilen. So können die Familienmitglieder im ersten Schritt gemeinsam Klarheit schaffen.

Die Notfallplanung

Vor allem die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Bausteine der Notfallvorsorge, wird ohne Vorsorgevollmacht im Notfall doch ein amtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Dies bedeutet: Ein für den Betroffenen völlig fremder Mensch regelt dann dessen persönliche und finanzielle Angelegenheiten. Die Patientenverfügung stellt außerdem sicher, dass Ärzte und Angehörige im Notfall gemäß dem vorher festgeschriebenen Willen des Patienten handeln.

Eine wichtige Vorkehrung ist zudem die Erteilung einer Bank- und Safe-Vollmacht. Denn nur so ist gewährleistet, dass jemand im Notfall Zugang zu Ihrem Vermögen hat.

Damit die Person Ihres Vertrauens einen guten Überblick über alle relevanten Dokumente hat, im Notfall nicht lange suchen muss und keine wichtigen Unterlagen vergessen oder verloren gehen, haben die LAUREUS-Experten ihre langjährige Expertise für die Konzeption eines Notfallordners genutzt.

Der LAUREUS AG-Notfallordner

Im Notfallordner sind sämtliche Dokumente enthalten, die im Ernstfall gebraucht werden. Das erspart den Angehörigen Stress in einer Situation, die ohnehin schon emotional belastend ist. Unterlagen, die in dem Ordner hinterlegt werden sollten, sind unter anderem:

  • Konto-, Depot- und Safe-Vollmacht
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Unterlagen zu den eigenen Vermögenswerten, laufenden Verpflichtungen und Verträge
  • Testament
  • Ggf. weitere Vollmachten

Die Vermögensnachfolge

Fakt ist: Ohne Testament werden die Angehörigen eines Verstorbenen automatisch zu einer Erbengemeinschaft, in deren Besitz der gesamte Nachlass übergeht. Mit anderen Worten: die Angehörigen müssen untereinander regeln, wer welche Anteile des Nachlasses bekommt. Ein Testament kann den Hinterbliebenen daher viel Arbeit und womöglich auch Streit ersparen.

Wer aus dem Familien- oder Freundeskreis soll mit dem Erbe bedacht werden? Wer soll welchen Anteil des Vermögens bekommen und wer erhält z.B. das Ferienhaus in Österreich? Wie soll die Beerdigung ablaufen und wer soll über den Tod benachrichtigt werden? Diese und weitere Fragen sollten im Testament geklärt werden. Nicht zu vergessen ist auch das digitale Erbe, haben viele Menschen doch inzwischen auch Verträge im Internet abgeschlossen, beispielsweise ein Online-Abo bei einer Zeitung oder einen Vertrag bei einem Streamingdienst wie Netflix. Für Hinterbliebene können digital geschlossene Verträge des verstorbenen Nutzers, die einfach weiterlaufen, teuer werden. Rechtlicher Beistand ist zwar für die Erstellung des Testaments zwar nicht vorgeschrieben; doch damit das Testament am Ende auch verbindlich und umsetzbar ist, sollte ein Notar zurate gezogen werden.

Wichtig zu wissen ist zudem: Werden Vermögenswerte vererbt, fallen nicht zwangsläufig Erbschaftsteuern an. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad hat jeder Erbe einen Freibetrag. Ab einer bestimmten Summe fallen jedoch Erbschaftssteuern an. Wie hoch die Freibeträge sind oder welcher Steuersatz etwa für Ehegatten, Kinder oder Geschwister fällig wird, falls der Freibetrag aufgebraucht ist, erfahren Sie in diesem Dokument des Bundesfinanzministeriums.

Es gibt aber durchaus legale Möglichkeiten, Erbschaftsteuern zu sparen. So kann ein selbst genutztes Familienheim beispielsweise zu Lebzeiten des Erblassers an den Ehegatten verschenkt werden, ohne dass dadurch die Freibeträge berührt werden. Wird eine selbst genutzte Immobilie an den Ehegatten oder die Kinder vererbt, so wird auch hierdurch der Freibetrag nicht berührt – vorausgesetzt, der Ehegatte oder die Kinder nutzen die Immobilie im Anschluss an den Erbfall noch zehn Jahre selbst. Der Teufel liegt also im Detail und es lohnt sich, auch hier einen Experten zurate zu ziehen.

Gespräche schaffen Vertrauen

Aus Erfahrung wissen wir, dass Entscheidungen rund um die Vermögensnachfolge und Notfallplanung häufig auf die lange Bank geschoben werden. Auch die Angehörigen werden ungerne an die Vergänglichkeit und damit den möglichen Verlust eines nahestehenden Menschen erinnert. Doch bietet das Generationengespräch eine gute Gelegenheit, einander in wohlwollender Atmosphäre die eigenen Sorgen und Wünschen anzuvertrauen. Das beugt künftigen Zwistigkeiten vor, stärkt den Zusammenhalt innerhalb der Familie und trägt dazu bei, dass die Wünsche des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt werden.

Das Gespräch innerhalb der Familie sollte aber nur der erste Schritt sein. Grund: Zwar können alle notwendigen Maßnahmen rund um die Vermögensnachfolge und Notfallplanung auch in Eigenregie umgesetzt werden. Doch die Gefahr, dass auf diese Art und Weise wichtige Vorkehrungen vergessen oder falsch umgesetzt werden, ist groß – und damit einhergehend auch die Gefahr, dass es im Fall des Falles doch zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommt. Wir empfehlen daher, professionelle Unterstützung zu nutzen. Sprechen Sie dazu gerne Ihre Beraterin oder Ihren Berater der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ an.

Experte / Autor des Artikels:

Jean-Claude Bertram

Vermögensberater
Telefon 0211.160 98-240 | Mobil 0170.100 35 03 | Mail jean-claude.bertram@laureus-ag.de